Bußgeld, Ordnungswidrigkeit
Bußgeld ist die Strafe für kleine Regelverstöße, die nach der Theorie nicht so schwerwiegend sind, dass dafür der Hammer des Kriminalstrafrechts benutzt werden müsste. Daher gibt es bei Ordnungswidrigkeiten auch kein Gefängnis und keinen Eintrag ins Vorstrafenregister, sondern nur ein Bußgeld..
Ordnungswidrigkeiten können, müssen aber nicht verfolgt werden.
Beispiele für Ordnungswidrigkeiten sind Falsch parken, Betreten von Gleisen oder Teilnahme an einer verbotenen Versammlung.
Was tun?
Wenn ihr einen Bußgeldbescheid bekommt, empfiehlt es sich fristgerecht Einspruch einzulegen. Gerade bei großen Aktionen führen Hunderte von Einsprüchen fast immer zur Einstellung der Verfahren. Vor dem Bußgeldbescheid bekommt ihr meist eine schriftliche „Anhörung vor Erlaß eines Busgeldbescheides“. Ihr müsst darauf nicht reagieren, es sei denn, ihr seid inzwischen umgezogen oder zieht gerade um. Dann solltet ihr den Anhörungsbogen mit Eurer neuen Adresse zurückschicken. Eine Äußerung zur Sache empfiehlt sich in der Regel jedoch nicht.
Die Frist für den Einspruch beträgt zwei Wochen. Wenn ihr also Montags einen Bußgeldbescheid bekommt, muss der Einspruch am zweiten darauf folgenden Montag beim Amt sein. Ihr müsst den Brief also allerspätestens am Samstag nächster Woche zur Post tragen. Der Einspruch ist bei der Behörde einzulegen, die Euch den Bußgeldbescheid geschickt hat.
Wenn ihr Euch unsicher seid, ob Einspruch sinnvoll ist, empfiehlt es sich zur Fristwahrung Einspruch einzulegen und dann mit uns oder einem Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen. Wenn ihr dann zu dem Schluß kommt, dass der Einspruch sinnlos ist, könnt ihr den Einspruch ohne zusätzliche Kosten wieder zurück ziehen, solange ihr noch keine Ladung zum Prozeß bekommen habt.
Die Gerichtsgebühr für einen Bußgeld-Prozeß beträgt etwa 50 €. Es sei denn, es müssen Zeugen von weither anreisen. Fahrtkosten und Verdienstausfall für die Zeugen kommen nämlich noch dazu. Das teuerste an einem Bußgeld-Prozeß ist der Anwalt, ca. 500 bis 1.000 €, wenn ihr für das Verfahren einen Anwalt nehmt.