Anklageschrift

Die Anklageschrift teilt Euch mit, was Euch vorgeworfen wird. Daher lohnt es sich auf jeden Fall, die Anklageschrift gründlich zu lesen. Reagieren braucht ihr in der Regel erstmal nicht. Es empfiehlt sich aber spätestens jetzt Kontakt zu einer Rechtshilfegruppe oder einem Rechtsanwalt aufzunehmen.

Aber der Reihe nach:
Die Anklageschrift beendet das Ermittlungsverfahren und leitet das (gerichtliche) Strafverfahren ein. Zu einer Anklageschrift kommt es deshalb nur, wenn die Staatsanwalschaft meint, genug Beweise zu haben, um bei Gericht eine Verurteilung erreichen zu können. In der Anklageschrift wird das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zusammen gefasst. Sie untergliedert sich in
den Anklagesatz, aus dem der Straftatbestand hervorgeht, der Dir vorgeworfe wird
die Beweismittelliste
den Sachverhalt, in dem der Vorfall aus Sicht der StA geschildert wird
dem Eröffnungsantrag, mit dem die StA die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragt

Die Anklageschrift erhaltet ihr mit einem Begleitschreiben des Gerichts, in dem ihr darauf hingewiesen werdet, daß ihr innerhalb von 2 Wochen Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen und Beweiserhebungen beantragen könnt.

Das klingt, als müßtet ihr jetzt ganz schnell reagieren, weil ihr sonst verloren habt. Dem ist aber nicht so. Alle notwendigen Einwendungen und Beweisanträge könnt ihr auch noch in der Hauptverhandlung einbringen. Wir (und viele Andere) empfehlen dringend, jetzt noch keine Erklärungen zur Tat abzugeben. Denn zum jetzigen Zeitpunkt kennt ihr nur den Vorwurf der Anklageschrift, aber nicht, was Polizei und Staatsanwalschaft alles an Informationen zusammengetragen haben.

Deshalb:
Auf dieses Schreiben nicht antworten!
Mit Rechtshilfe oder Rechtsanwalt in Verbindung setzen!